
Temperaturklassen
Zum Betrieb eines Betriebmittels in einer explosionsfähigen Atmosphäre muss seine maximal auftretende Temperatur unterhalb der Zündtemperatur des Gemisches bleiben.
Zur praxisgerechten Beurteilung sind daher Temperaturklassen definiert, in welche dieelektrischen Betriebsmittel entsprechend der maximal erreichbaren (Oberflächen- oder Betriebs-)Temperatur einzuteilen sind. Stoffe und deren Gemische werden entsprechenden Temperaturklassen (T1 bis T6) zugeordnet .
Bei der Festlegung der Temperaturklasse von Betriebsmitteln ist die maximal zulässige Umgebungstemperatur zu beachten, da diese einen Einfluss auf die erreichbare Gerätetemperatur hat. In den jeweiligen Normen ist festgelegt, welcher Sicherheitsabstand zwischen Flammpunkt und der Gerätetemperatur einzuhalten ist (in der Regel 75 K unterhalb des Flammpunktes).
Für Stäube wird die Zündtemperatur für eine Schicht (A-Wert) und eine Wolke (B-Wert) ermittelt. Die zulässige Oberflächen-Grenztemperatur wird berechnet aus dem Miniumum der beiden Werte (A −75 K) oder zwei Drittel des B-Wertes.

| Temperaturklassen | ||
|---|---|---|
| Temperatur- klasse |
maximale Temperatur | Stoffbeispiele |
| T1 | 450 °C | Kohlenmonoxid, Methan, Propan, Wasserstoff |
| T2 | 300 °C | Acetylen, Cyclohexan, Ethylen |
| T3 | 200 °C | Diesel, Benzin, Schwefelwasserstoff |
| T4 | 135 °C | Acetaldehyd, Ethylether (keine weiteren Stoffe) |
| T5 | 100 °C | Kohlenstoffdisulfid |
| T6 | 85 °C | ausschließlich Schwefelkohlenstoff |

