Ex.CE.L Unternehmensberatung und Arbeitsschutz
Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wi.-Ing (FH) Mario Kräft

Leitender Sicherheitsingenieur
Staatsexamen technischer Gewerbeaufsichtsdienst
Dozent im Arbeitsschutz (DGUV, IAG)
Sachverständiger für Explosionsschutz
(Prüfbefähigung gem. § 2 (6) i. V. m. Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.3 BetrSichV)

... noch Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

Der nachfolgenden Tabelle können die Unterschiede im Verfahren nach Gerätegruppen, Kategorien und Modulen der ATEX 114 (ex ATEX 95) entnommen werden (vgl. Gohm (2006), Seite 39 [17])

Bewertung der Konformität nach Gruppe, Kategorie und Modul [17]

Hersteller bzw. Inverkehrbringer, die explosionsgeschützte Betriebsmittel der Gerätekategorie „M1“ (Gerätegruppe I) und „1G/D“ (Gerätegruppe 2) sowie der Gerätekategorie „M2“ (Gerätegruppe I) und „2G/D“ (Gerätegruppe 2) produzieren bzw. Inverkehrbringen, schreibt das EG-Recht zwingend vor, dass für das jeweilige Gerät bzw. die Komponente oder das Betriebsmittel eine EG-Baumusterprüfbescheinigung vorzuliegen hat. Ebenso hat der Hersteller/Inverkehrbringer ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem durch eine benannte Stelle nachzuweisen. Das gilt für die zuvor genannten elektrischen und nicht elektrischen Produkte die unter die ATEX 114 (ex. ATEX 95) fallen gleichermaßen.

In der vom Hersteller/Inverkehrbringer gefertigten EG-Konformitätserklärung ist in die Liste der zum Ansatz gebrachten harmonisierten EN-Normen anzugeben und die bei der Konstruktion herangezogen wurden. Darüber hinaus muss das dem entsprechende Modul der ATEX 114) (94/9/EG) bezeichnet werden, das über ein sogenanten Explosionsschutz-Zusatzaudit durch eine benannte Stelle (nofied body) beim Gerätehersteller zur Anwendung gelangte (wie z. B. "Qualitätssicherung der Produktion") In deutschland werden die benannten Stellen vom Deutschen Akkreditierungsrat (DAR) mit Sitz im Hause der Bundesanstalt für Materialforschung und - prüfung (BAM) in Berlin gegenüber den zuständuigen Gremien der EU benannt.



Konformitätsbewertungsverfahren

Beispiele Deutscher benannter Stellen wären die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM, Kennziffer 0589) in Berlin oder die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB, Kennziffer 0102).

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