Ex.CE.L Unternehmensberatung und Arbeitsschutz
Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wi.-Ing (FH) Mario Kräft

Leitender Sicherheitsingenieur
Staatsexamen technischer Gewerbeaufsichtsdienst
Dozent im Arbeitsschutz (DGUV, IAG)
Sachverständiger für Explosionsschutz
(Prüfbefähigung gem. § 2 (6) i. V. m. Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.3 BetrSichV)

... noch Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung auf Geräten und Schutzsystemen

Hersteller und/oder Inverkehrbringer sind verpflichtet auf allen Produkten, die wegen ihrer technischen Beschaffenheit in den Geltungsbereich der neuen EU-Richtlinien fallen, die CE-Kennzeichnung anzubringen. Diese Richtlinien sind in allen Mitgliedsstaaten geltende verbindliche Rechtsmaßstäbe, deren Anwendung eine Voraussetzung darstellt, um legal derartige Produkte auf den Binnenmarkt der Gemeinschaft geben zu können. Mit dem Anbringen dieser Kennzeichnung wird zum Ausdruck gebracht, dass das vorliegende Erzeugnis allen erforderlichen harmonisierten Normen der EU entspricht. Das gilt auch bei Importen im externen gemeinschaftlichen Warenverkehr.

CE- und Ex-Kennzeichnung für explosionsgeschützte Geräte und Sicherheitsbauteile

Bedeutung der Gerätekennzeichnung bzw. der Kennzeichnung für Sicherheitsbauteile

Auf jedem Gerät oder Schutzsystem, das innergemeinschaftlich im Sinne der ATEX 95 in den Verkehr gebracht werden soll, müssen deutlich und dauerhaft (unauslöschlich) nachfolgend aufgeführten Mindestangaben vorhanden sein:

  • Der Herstellername, ggf. mit Anschrift

  • Die CE-Kennzeichnung

  • Bezeichnung der Serie und des Typs

  • Die Seriennummer und ggf. das Baujahr

  • Die Zertifikats- oder Bescheinigungsnummer mit Kennziffer der benannten Stelle

  • Die Bezeichnung der Zündschutzart in Verbindung in Verbindung mit dem `-Kennzeichen (Sechseck mit internem Epsilon und Kappa)

  • Für die Gerätegruppe II den Buchstaben „G“ für die Bereiche des Gasexplosionsschutzes und/oder „D“ für Bereiche des Staubexplosionsschutzes oder für die Gerätegruppe I den Buchstaben „M“ für Schlagwetterexplosionsschutzbereiche.

  • Die Angabe der Explosionsgruppe und ggf. der Temperaturklasse

  • Zusätzlich müssen ggf. alle sicherheitsrelevanten Angaben bezüglich der Verwendung angebracht sein.

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