Einteilung Sicherheitstechnische Kenngrößen
Man kann bei den sicherheitstechnischen
Kenngrößen zwischen denen des primären Explosionsschutzes und
denen des sekundären Explosionsschutzes unterscheiden. Darunter
versteht sich jedoch keine scharfe Abgrenzung der für den
Explosionsschutz wichtigen sicherheitstechnischen Kenngrößen.
Dem gesetzlichen Konzept des integrierten Explosionsschutzes und
zugleich der Rangfolge der Schutzmaßnamenfolgend, hat der Explosionsschutz zunächst die
Maßnahmen ausschöpfen, die der Vermeidung gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphäre (geA)[1]
dienen.
Wenn solche primären Maßnahmen betriebstechnisch nicht bzw.
nicht ausschließlich ausreichend sind, so ist in einer zweiten
(sekundären) Stufe die Wirksamkeit von Zündquellen
auszuschließen.
Die drittrangige (teriäre) Stufe des Explosionsschutzes greift
grundsätzlich erst, wenn die beiden vorgenannten Maßnahmen
entweder für sich allein oder in Kombination Erfolg versprechend
sind oder nur beschränkt oder überhaupt nicht angewendet werden
können. Sie umfasst die Maßnahmen, die zu einer Begrenzung des
Ausmaßes von Explosionen führen, also alle Maßnahmen des
konstruktiven Explosionsschutzes. Auch hierbei kann es zu
sinnvollen Kombinationen mit den primären und sekundären
Schutzmaßnahmen kommen.

Abbildung: Kozept des intergrierten Explosionsschutzs

Abbildung: Rangfolge der Schutzmaßnahmen
(Prinzip "T-O-P") mit Umsetzungskomplexizität und
Maßnahmenreichweite
(vgl. DGUV Ausbildungsunterlagen für die Fasi Ausbildung)
[1]
Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre besteht aus
brennbaren Gasen, Stäuben, Nebeln und /oder Dämpfen im
Gemisch mit Luft, mit einem Gesamtvolumen von
10 ℓ
oder mehr.

