Ex.CE.L Unternehmensberatung und Arbeitsschutz
Ingenieur- und Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wi.-Ing (FH) Mario Kräft

Leitender Sicherheitsingenieur
Staatsexamen technischer Gewerbeaufsichtsdienst
Dozent im Arbeitsschutz (DGUV, IAG)
Sachverständiger für Explosionsschutz
(Prüfbefähigung gem. § 2 (6) i. V. m. Anhang 2, Abschnitt 3, Nr. 3.3 BetrSichV)

... noch Prüfmethoden ...

Die Zündung erfolgt am geschlossenen Ende der Leitung, um fast verschlossene Rohrleitungsaustritte und die damit verbundene erhebliche Flammenbeschleunigung bezüglich des offenen Rohrendes (ähnlich einem Diffusor) erzielen zu können.

Die Vorteile dieser Versuchsanordnung liegen in der leichten Beobachtungsmöglichkeit eines Flammendurchschlages ohne weiteren apparativen Aufwand. Ferner lässt sich so eine Prüfung der Deflagrationsrohrsicherungen als Deflagrationsvolumensicherung vornehmen. Als solche können die beschriebenen Rohrleitungsarmaturen immer dann eingesetzt werden, wenn das nachgeschaltete, zu schützende Volumen nicht größer als das Volumen der an der Sperre angeschlossenen Vorleitung ist. [2]

Die Einsatzbeschränkungen dieser Methode liegen nicht nur bei Aufnahme komplizierter Rohr- und Düsenanordnungen, sondern immer dort, wo das für die Prüfung verwendete Medium bei anderen Ausgangsdrucken als dem Umgebungsdruck eingesetzt werden soll. Da es sich hier auch nicht um ein geschlossenes System handelt, sind zudem meteorologische Einflüsse nicht auszuschließen. Außerdem können solche Versuche, wegen des möglichen Flammendurchschlages, des entstehenden Explosionsdruckens und des Abgasstrahls nicht in geschlossenen Räumen durchgeführt werden.

Die im Rahmen der hier vorgestellten Untersuchungen verwendete Prüfmethode besteht aus einem geschlossenen Rohrleitungssystem mit eingeschalteter Deflagrationssicherung. Dieses Verfahren gestattet, im Gegensatz zu der von der PTB verwendeten Methode, neben der Variation der Gemischausgangsdrucke (bis zu den anlagenbedingten Grenzen der Druck­festigkeit), den Einsatz in geschlossenen Räumen. Die Einschränkung muss daher getroffen werden, da bei einer ausgelösten Deflagration der Explosionsdruck den zehnfachen, bei einer Detonation den dreißigfachen Ausgangsdruck erreichen kann. Es kann daher abhängig vom Gemischausgangsdruck erforderlich sein, Berstscheiben einzusetzen, was nur im Freien möglich ist. Die Registrierung des Flammendurchschlages durch die Armatur ist hier nur über einen gewissen apparativen Aufwand, z. B. über optoelektronische Bauelemente und Temperaturfühler, möglich. Es können hier ferner die meteorologischen Einflüsse, wegen der Geschlossenheit der Anlage, vernachlässigt werden.

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